In Deutschland ist jeder Arbeitgeber durch die Gewerbeordnung verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine Lohnabrechnung zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich haben Sie als Unternehmer verschiedene Möglichkeiten mit dem Thema Lohnabrechnung umzugehen.

Sie können die Lohnabrechnungen selbst erledigen und sich entscheiden ob Sie hierfür eine Software oder einen Onlinedienst verwenden.
Alternativ können Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit allen möglichen Facetten auch auslagern und von einem spezialisierten Lohnbüro erledigen lassen.

Für alle 3 Optionen bieten wir Ihnen die passende Lösung aus einer Hand.

Die Gehaltsabrechnung ist eine Entgeltbescheinigung, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Form eines schriftlichen Dokuments zur Verfügung stellt. Dem Arbeitnehmer dient die Lohnabrechnung als Beleg über alle erhaltenen Bezüge und geleisteten steuerlichen Abgaben an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherungen.
Für ein Unternehmen gehört die Ausstellung eines solchen Belegs zu den Nebenpflichten, die jeder Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern zu erfüllen hat.


Die für alle Unternehmen gültige Gewerbeordnung regelt in der sogenannten Entgelt-bescheinigungsverordnung gemäß § 108 der Gewerbeordnung zudem, welche Bestandteile in der Mitarbeitervergütung darzulegen sind.

Weiterführende Informationen

Für mehr Informationen über die Lohn- und Gehaltsabrechnung verweisen wir gerne auf Wikipedia :
Lohn- und Gehaltsabrechnung