Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.[1] Sie erfolgt einseitig durch den Gläubiger und ist empfangsbedürftig durch den Schuldner
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